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Entsorgung von Elektro-Altgeräten und Batterien

Liebe Kundinnen und Kunden,

gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz dürfen elektrische und elektronische Geräte nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie daher elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den öffentlichen Sammelstellen, die zu diesem Zweck eingerichtet sind, oder bei ihrem Händler bzw. Hersteller.



Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkt, der Gebrauchsanweisung oder auf der Verpackung veranschaulicht Ihnen, dass elektrische und elektronische Altgeräte getrennt und nicht über den gewöhnlichen Haushaltsabfall zu entsorgen sind.


Zugleich besteht die Pflicht, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und getrennt zu entsorgen.


Schadstoffhaltige Batterien sind wie folgt gekennzeichnet: